Abstract (German)
Umweltorganisationen werden explizit geschaffen, um die Interessen des Umweltschutzes zu vertreten. In Österreich sind die Gesetzt so ausgelegt, dass nur Parteien in einem Verwaltungsverfahren das Recht auf Beteiligung haben. Somit darf eine Umweltorganisation nur in einem Verfahren mitwirken, wenn sie Parteistellung erlangt. Die vorliegende Arbeit analysiert, in welchen umweltrelevanten Verfahren Umweltorganisationen die Möglichkeit haben, Parteistellung zu beziehen und in welchem Ausmaß sie ihre Rechte geltend machen können. Sie zeigt, inwiefern die vollständige Implementierung der Aarhus-Konvention ins nationale Recht noch ausstehend ist.